Cannabis: Gesetzeslage in Deutschland und Europa
Der Artikel befasst sich mit den gesetzlichen Grundlagen für den Besitz, Handel, Anbau und Erwerb von Cannabis in Deutschland und einiger anderer europäischer Länder. Neben Deutschland, auf dem natürlich der Fokus des Artikels liegt, werden zusätzlich Frankreich, die Niederlande, Italien, Großbritannien und Polen analysiert und verglichen.
Die rechtliche Situation in Deutschland
In Deutschland klingt die rechtliche Situation von Cannabis auf den ersten Blick eindeutig: Anbau, Herstellung, Handel, Einfuhr, Ausfuhr, Abgabe, Veräußerung, sonstige Inverkehrbringung, Erwerb und Besitz von allen Pflanzenteilen sind nach §§ 29 ff. BtMG strafbar. Doch ist es so einfach und eindeutig?
Strafrechtlich betrachtet existiert kein Spielraum, kurz zusammengefasst bedeutet das: Cannabis ist in Deutschland eine verbotene Substanz. Dass Marihuana in der Bundesrepublik Deutschland strafrechtlich geduldet wird, ist ein Gerücht. Denn grundsätzlich ist schon die kleinste Menge an Cannabis illegal und wird verfolgt. Zumindest ist es so in der Theorie. In der Praxis wurde im Jahr 1994 vom Bundesverfassungsgericht eine Option geschaffen, die bei dem Besitz einer geringfügigen Menge von einer Strafe absieht. Demnach wird von vielen Juristen dann doch die besagte geringe Menge toleriert. Der Wert der geringfügigen Menge unterscheidet sich aber wieder von Bundesland zu Bundesland. In Nordrhein-Westfalen und Rheinland-Pfalz sind 10 Gramm als Höchstgrenze festgelegt. In Berlin sind es in einigen Fällen sogar Angaben von bis zu 15 Gramm, die noch als geringfügig eingestuft wurden. Häufig fällt auch der Wert 2 Gramm. Es gibt Bemühungen, den Grenzwert Deutschlandweit auf 6 Gramm festzulegen. Laut dem Selbsthilfenetzwerk Cannabis Medizin kann bei einem Besitz, der geringer ist als die geringfügige Menge „ein Verfahren gegen ihn durch die Staatsanwaltschaft eingestellt werden.“ Die Aussage ist allerdings mit Vorsicht zu genießen, denn dahinter steckt lediglich eine Toleranz-Regelung. Strafrechtlich muss man auch bei der kleinsten Menge mit einer Strafe rechnen.
Eine strafrechtliche Ausnahme kann zu medizinischen oder wissenschaftlichen Zwecken erteilt werden. Der Wirkstoff der Cannabispflanze THC ist seit einigen Jahren als verschreibungspflichtige Medizin erhältlich und wird unter anderem in der Schmerztherapie eingesetzt. Seit 2011 können auch in Deutschland Medikamente auf Cannabis Basis verschrieben werden. Die Bundesregierung erklärte die Gesetzesänderung mit neuen medizinischen Erkenntnissen: Cannabis hat dazu beigetragen, dass bspw. Patienten mit der Muskelerkrankung Multiple Sklerose durch entsprechende Cannabis Medikamente ihre Bewegungsfähigkeit verbessern konnten. Mittlerweile gibt es in Deutschland eine Handvoll Schmerzpatienten, die eine Genehmigung des Bundesinstituts für Arzneimittel und Medizinprodukte (BfArM) erhalten haben, der den Eigenanbau genehmigt. Doch selbst mit dieser Ausnahmegenehmigung stehen die Patienten im strafrechtlichen Fadenkreuz und mussten etliche Hausdurchsuchungen und zähe Prozesse über sich ergehe lassen.
Cannabis ist in Deutschland verboten. Besitz,Anbau, Verkauf und Handel stehen unter Strafe. Wer gegen das BtMG verstößt, kann mit einer Geldstrafe aber auch mit bis zu fünf Jahren Haft rechnen. Davon ausgenommen sind strafrechtlich nur medizinische Zwecke. Der Wirkstoff THC ist als Schmerzmittel auf Basis von Cannabis zugelassen, allerdings verschreibungspflichtig.
Ist es legal, sich Hanfsamen nach Deutschland schicken zu lassen?
In Deutschland fallen selbst die Hanfsamen unter das Betäubungsmittelgesetz, gemäß § 1 Abs I. Sie werden als Pflanzenteile in Anlage I zum BtMG aufgeführt. Es kommt also nicht darauf an, ob sie einen hohen THC Gehalt haben oder überhaupt keimfähig sind. Was im Grunde dem Begriff „Betäubungsmittel“ widerspricht. Mit Hanfsamen macht man sich aber nur strafbar, wenn man sie zum Anbau nutzt. Das ist auf § 29 Abs. I des BtMG zurückzuführen. Wie das im Einzelnen aussieht, wird im nächsten Kapitel genauer behandelt. Hier widmen wir uns zunächst der rechtlichen Lage von Hanfsamen in Deutschland und klären dann die Frage, ob es legal ist, sich Hanfsamen nach Deutschland schicken zu lassen.Zugelassene Nutzhanfsorten fallen nicht unter das BtMG. Dazu zählen Hanfsamen, die für den genehmigten Cannabisanbau vorgesehen sind. Oder Hanfsamen, die für Tierfutter verwendet werden. Seit einigen Jahren findet man Hanfsamen und –Öle auch vermehrt in Lebensmittelläden. Dank ihrer guten Nährstoffwerte gelten die geschälten Hanfsamen als Powerfood. Früher wurden Hanfsamen, die eigentlich zum Cannabisanbau gedacht waren, als Vogelfutter getarnt. Aber diese Zeiten sind längst vorbei, denn es gibt längst eine Möglichkeit Hanfsamen legal in Deutschland zu bestellen. Es ist völlig legal, sich Hanfsamen online nach Deutschland zu bestellen, solange man die Samen aus einem Land der EU bestellt. Denn es ist rechtlich so, dass in jedem Land der Europäischen Union der Handel mit Cannabis Samen legal ist – einzige Ausnahme: Deutschland. Deutschland ist das einzige Land, das den Handel mit den Hanfsamen verbietet. Da allerdings freier Warenverkehr innerhalb der EU herrscht, ist der Versand von Hanfsamen nach Deutschland erlaubt. Wer sich also Marihuana Samen online bestellt, macht sich nicht strafbar.
In Europa haben sich mittlerweile viele Samenbanken angesiedelt, die sich auf die Zucht und den Handel von Hanfsamen spezialisiert haben. Der größte Handel findet in den Niederlanden statt, aber auch in Frankreich, Italien, Großbritannien, Polen und Österreich werden mittlerweile im großen Stil Hanfsamen angeboten. Dank der in der EU geltenden Handels- und Wettbewerbsfreiheit ist es in Deutschland möglich über diese Händler legal Cannabis Samen online zu kaufen. Sogar der Zoll hat dabei keine Einwände, solange die bestellten Hanfsamen versteuert wurden. Trotzdem achten die Händler auf Diskretion. Das gilt für die anonyme Bestellung, die Bezahlung als auch für den Versand. Die bestellten Hanfsamen werden in einer neutralen Verpackung verschickt und sind in der Regel als Souvenir gekennzeichnet. Damit kommen gar nicht erst unangenehme Fragen auf und kein Kunde gerät in das strafrechtliche Fadenkreuz. Rechtlich gesehen ist der Handel mit Hanfsamen aus EU Ländern ein hochbrisantes Thema, weil hier zwei Gesetze aufeinanderprallen. In Deutschland verbietet das BtMG seit 1998 die gesamte Cannabis Pflanze mit allen Pflanzenteilen inklusive der Samen, sofern sie zum unerlaubten Anbau gedacht sind. Gleichzeitig widerspricht diese Regelung dem freien Warenverkehr in der EU. Wenn Deutschland den Online Handel mit Hanfsamen aus EU Ländern verbieten würde, würden sie gegen EU Richtlinien verstoßen. So kann die eingangs gestellte Frage beantwortet werden: Ja, es ist legal, sich Hanfsamen nach Deutschland schicken zu lassen, sofern diese aus einem Land der EU kommen, indem der Handel mit Hanfsamen legal ist (was in jedem Land, außer in Deutschland der Fall ist).Es wird noch paradoxer, wenn man sich die rechtliche Lage in Deutschland in der Praxis anschaut. Hanfsamen sind in Deutschland nur illegal, wenn man sie zum unerlaubten Anbau verwendet. Es gibt in Deutschland keine Möglichkeit selbst legal Cannabis anzubauen, nicht einmal für medizinische Zwecke. Schmerzpatienten erhalten Cannabis nur auf Rezept in der Apotheke, zu extrem hohen Auflagen und noch höheren Preisen: Fünf Gramm Cannabis kosten in der Apotheke 120 Euro, die nicht von der Krankenkasse übernommen werden. Diese Erlaubnis haben in ganz Deutschland nicht einmal 300 Patienten. 2014 haben es fünf Schmerzpatienten vor dem Kölner Verwaltungsgericht geschafft, auf legale Art selbst Marihuana anbauen zu dürfen. Dieses Urteil ist allerdings nicht rechtskräftig und hat in keinster Form die rechtliche Lage um die Hanfsamen in Deutschland verändert.
In anderen Ländern kann man Cannabis Samen völlig legal in Läden kaufen. Man kann Hanfsamen in alle Länder der EU verschicken, sogar nach Deutschland. Aber in Deutschland selbst, dürfen die Samen nicht gehandelt werden. Für Händler ist das eine klare Wettbewerbsverzerrung. Durch das BtMG haben ausländische Samenbanken die komplette Kontrolle über den Handel in Deutschland. Dabei kann das BtMG gar nicht bei den Hanfsamen ziehen, denn die Saat fällt aufgrund der viel zu geringen Menge an THC gar nicht unter die Betäubungsmittel.Unter diesen gesetzlichen und strafrechtlichen Bedingungen gibt es in Deutschland nur eine Möglichkeit, legal an Hanfsamen zu kommen: Man muss sich die Saat online aus einem EU Land bestellen. Dazu gibt es mittlerweile über 100 verschiedene Samenbanken, die ihre Hanfsamen europaweit verschicken. Das macht Cannabis zu einem weltweiten Wirtschaftsfaktor, an dem Deutschland mit dieser Gesetzeslage außen vor bleibt.
Darf in Deutschland Hanf angebaut werden?
Wie die meisten Fragen zur rechtlichen Situation von Cannabis in Deutschland kann auch die Frage, ob in Deutschland Hanf angebaut werden darf, mit einem kurzen „Nein“ und einem langen „Aber“ beantwortet werden. Privatpersonen dürfen laut dem Betäubungsmittelgesetz in Deutschland keinen Hanf anbauen. Selbst Nutzhanf, also Cannabispflanzen mit niedrigen bis gar keinem THC Gehalt, darf nicht angebaut werden. Es ist dabei auch egal, ob es sich um männliche oder weibliche Pflanzen handelt.
Das ist eines der heißdiskutierten Themen der gesamten Cannabisdebatte. Der Anbau von Cannabis, durch zuvor bestellte Hanfsamen, hält Konsumenten bewusst von illegalen Drogendealern fern. Auch wenn die gesetzlichen Regelungen bei Cannabis unverhältnismäßig streng sind, versorgt sich ein Großteil der deutschen Konsumenten aus eigenem Anbau. Es gibt hierzu immer wieder Gesetzesvorschläge, dass der Anbau geringer Mengen von Cannabis nicht länger verfolgt werden soll. Darauf darf man sich allerdings in Deutschland nicht verlassen. Jeder Verstoß gegen das Betäubungsmittelgesetz kann von der Polizei und Justiz verfolgt werden. Der private Cannabis Anbau ist nicht legal.Grundsätzlich ist Cannabis Anbau in Deutschland genehmigungspflichtig. Wer Nutzhanf anbaut, wie es z.B. Landwirtschaftsunternehmen tun, darf das nur im Sinne des § 1 Abs. 4 des Gesetzes über die Alterssicherung der Landwirte (ALG). Nur in diesem Fall ist der Cannabis Anbau legal. Andere Unternehmen, wie die Forstwirtschaft, Imker, Fischereien, Schäfereien, Gärtnereien etc. dürfen keinen Hanf anbauen. Wer also an Nutzhanf will, muss sich an die Bauern wenden, die es legal und offiziell in Deutschland anbauen dürfen. Hier unterliegt selbst die Saatgut EU Richtlinien – nur lizensierte Sorten dürfen gepflanzt werden. Der Anbau von Cannabis zu wissenschaftlichen und medizinischen Zwecken ist nur nach Genehmigung durch das Bundesinstitut für Arzneimittel und Medizinprodukte (BfArM) erlaubt.
Zusammengefasst ist der Anbau das strafrechtlich betrachtet schwierigste Thema in der Debatte um Cannabis in Deutschland. Ohne eine Genehmigung darf kein Hanf in Deutschland legal angebaut werden. Noch nicht mal, wenn es sich um männliche, sprich THC-freie Pflanzen handelt. Schmerzpatienten klagen schon seit Jahren vor dem Bundesverfassungsgericht gegen die strengen Regelungen. Bisher lassen sich die Urteile, in denen sie Erfolg hatten, allerdings an zwei Händen abzählen.
Ist der Konsum von Cannabis in Deutschland strafbar?
Trotz der strengen strafrechtlichen Regelungen, die in Deutschland vom Hanfsamen bis zur Blattspitze alles definieren – und größtenteils verbieten, bleibt eine Sache legal: Der Konsum von Cannabis. Rechtlich spricht man dabei von einer „straffreien Selbstschädigung“. Wer also Cannabis zum sofortigen Konsum bekommt, zum Beispiel in einer Runde einen Joint gereicht bekommt und ihn sofort konsumiert, macht sich nicht strafbar. So liegt nämlich kein Besitz von Cannabis vor. So die Theorie, aber auch hier darf man sich im Ernstfall nicht hundertprozentig verlassen. Vor Gericht kann letztlich sogar das kurze Halten oder sogar nur das Weitergeben eines Joints als Besitz interpretiert werden. Ein positiver Drogentest kann, auch wenn die Gesetzeslage das anders definiert, im Auge des Richters auch den Besitz implizieren. Die Auslegung der Rechtslage wird außerdem maßgeblich vom eigenen Konsumverhalten beeinflusst. Wenn nachgewiesen wird, dass man nur ein Gelegenheitskonsument ist, wird es eher zu einer Einstellung des Verfahrens kommen, als wenn man nachgewiesener weise ein Dauerkonsument ist. Die Auslegung der Beschlüsse liegt im Ermessen des Richters und des Staatsanwaltes. Wenn man allerdings berauscht in einer Verkehrskontrolle kommt, führt der Konsum ganz sicher zu einer strafrechtlichen Ermittlung, inklusive Führerscheinentzug.
Die rechtliche Situation in anderen EU-Staaten
Nachdem wir jetzt die rechtliche Situation in Deutschland ausführlich beschrieben haben, widmen wir uns in unserem letzten Absatz der Lage in Frankreich, den Niederlanden, Italien, Großbritannien und Polen. Die rechtliche Situation in diesen EU-Staaten ist auch für Deutsche Cannabisliebhaber nicht uninteressant, schließlich kommen legal bestellte Hanfsamen genau dort her. Und spätestens beim nächsten Urlaub, sollte man wissen, wie die Gesetzeslage in den anderen EU-Staaten aussieht.
Frankreich
In Frankreich herrschen ähnlich strenge Gesetze wie in Deutschland. Der Besitz, der Konsum und vor allem der Verkauf und die Herstellung von Cannabis sind nach dem französischen Recht Straftaten die strikt verfolgt werden. Auch in der Gerichtspraxis unterscheidet sich nicht viel im Vergleich zu Deutschland. Das bei einem Fall veranschlagte Strafmaß hängt zuallererst von der beschlagnahmten Cannabismenge und der schwere des Vergehens ab:
- Wer mit einer kleinen Menge oder nur wegen des Konsums verhaftet wurde, wird nur in seltenen Fällen angeklagt.
- Grundsätzlich gilt allerdings, dass Besitz, Konsum und Verkauf Straftaten sind und mit bis zu einem Jahr Gefängnis und 3750€ Geldstrafe geahndet werden.
- Drogenkonsumenten können per Gesetz zu einer Teilnahme and Aufklärungs- und Entzugskursen gezwungen werden.
- In Sachen Legalität von Hanfsamen ist das französische Recht gnädiger als das deutsche. Solange nicht nachgewiesen werden kann, dass der Käufer Hanfsamen nicht zu illegalen Zwecken verwendet, sind die Hanfsamen legal, wodurch man in Frankreich völlig legal Hanfsamen kaufen, sie aber nicht anbauen darf. (Zur Erinnerung: In Deutschland ist es nur legal Hanfsamen aus anderen EU-Ländern zu bestellen. Lokal darf man bei uns keine Samen kaufen.)
Es gibt aber auch eine Besonderheit im französischen Gesetz, die es so nirgendwo sonst gibt: So ist es in Frankreich verboten Drogen, egal welche, in einem positiven Licht darzustellen. Das bedeutet. dass Cannabis Befürworter und vor allem Aktivisten in Frankreich mehr oder weniger illegal sind. Es ist nicht erlaubt sich öffentlich für eine Legalisierung auszusprechen, weswegen sich Initiativen immer auf medizinischen Hanf beziehen.
Niederlande
Die Niederlande zählen zum Europäischen Mekka aller Cannabisfreunde. Schaut man sich allerdings die rechtliche Situation von Cannabis in den Niederlanden an, stellt man fest, dass selbst die Niederlande nicht das Land der unbegrenzten Möglichkeiten ist. Der größte Trugschluss vieler Cannabisfreunde ist: Cannabis sei in den Niederlanden legal. Das stimmt leider nicht. Auch in den Niederlanden ist Cannabis weiterhin illegal. Die Besonderheit bei unserem Nachbarn ist nur, dass Cannabis geduldet wird, wodurch sich viele interessante Regeln ergeben, die man wissen sollte:
- Grundsätzlich ist der Besitz von Cannabis strafbar, wird jedoch geduldet wenn die Menge unter 5g liegt. Die Polizei ist jedoch berechtigt die festgestellte Menge einzuziehen.
- Der Besitz von größeren Mengen wird als Handel angesehen und wird mit Geldbußen von 3500€ bestraft.
- Mit Mengen von mehr als 30g begeht eine Straftat, die mit maximal 2 Jahren Freiheitsstrafe und einer Geldbuße von 16.750€ geahndet wird.
- In der Öffentlichkeit ist der Konsum nicht gestattet, wird jedoch in der Regel geduldet, da die Polizei diesem Umstand keine Priorität zuweist. Besonders im Amsterdamer Zentrum sollte es an sich nie Probleme mit der Polizei geben.
- Der Anbau von Cannabis ist strafbar, wobei das Kultivieren von bis zu 5 Pflanzen als Eigenbedarf gilt und geduldet wird. Wichtig: Beim Heimanbau darf der Anbau durch maximal zwei technischen Hilfsmittel unterstützt werden. Sonst gilt die Kultur als professionell und man wird automatisch straffällig.
- Coffee Shops dürfen maximal 5g pro Person verkaufen
- Sie dürfen nicht mehr als 500g im Lager haben
- Es darf keinerlei Werbung für den Verkauf von Cannabis gemacht werden
Da Coffee Shops nicht offiziell Cannabis einkaufen, es aber auch nicht selber anbauen dürfen, ist jeder Händler in den Niederlanden gezwungen, sich über den Schwarzmarkt zu versorgen. Der illegale Handel mit Cannabis ist in den Niederlanden ein Riesenproblem. Politiker fordern schon lange einen geregelten, legalen oder zumindest geduldeten Handel. Neben dem back-door-Problem haben die Niederlanden auch ein Problem mit dem Drogentourismus, insbesondere aus grenznahen Städten – vor allem deutsche. Im Juni 2014 wurde in den Niederlanden ein Urteil verkündet, dass besagt: Drogentouristen dürfen aus niederländischen Coffeeshops ausgeschlossen werden. Das Gesetz soll die Belästigungen durch Touristen aber auch insbesondere die organisierte Kriminalität bekämpfen. In der Praxis wird das Gesetz allerdings nur sehr wenig kontrolliert.
Italien
In den meisten EU-Ländern wird eine konsequente Cannabispolitik geführt. Es werden Gesetze aufgelockert oder verschärft, aber man erkennt eine politische Richtung, wenn man sich den rechtlichen Status von Cannabis ansieht. Italien bildet mit seiner inkonsequenten Cannabispolitik die einzige Ausnahmen. So wurden 2004 unter Präsident Silvio Berlusconi die Cannabisgesetze extrem verschärft, diese Änderungen im Jahr 2014 vor dem Verfassungsgericht allerding wieder als unzulässig erklärt. Die genaue Gesetzteslage und das zu erwartende Strafmaß für Konsum, Besitz, Handel oder Anbau gestaltet sich momentan wie folgt:
- Wird man im Besitz von Cannabis angetroffen bleibt es in der Regel bei einer Verwarnung, sofern die Menge nachweislich für den Eigenkonsum gedacht ist.
- Bei größeren Mengen kann von kommerziellem Handel ausgegangen werden, worauf eine maximale Geldstrafe von 75.000€ oder bis zu sechs Jahren Gefängnis steht.
- Der Anbau von Cannabis ist strafbar und wird mit dem gleichen Strafmaß wieder der Cannabishandel verfolgt. Ausgenommen ist der nachweisliche Eigenbedarf für den der Anbau einier einzigen Pflanze toleriert wird.
Auch Hanfsamen sind in Italien mitsamt Verkauf und Anbauzubehör legal. Häufig werden die Cannabissamen als Sammlerobjekte gekennzeichnet oder enthalten den Warnhinweis, dass der Anbau der Samen illegal ist. In Italien gibt es rund 200 Growshops, die Hanfsamen in Läden verkaufen, wobei der Großteil dieser Ware aus den Niederlanden und Spanien importiert wird.
Großbritannien
Bleiben wir gleich bei einer wechselhaften Drogenpolitik. Auch in Großbritannien wurden in den letzten Jahrzehnten unterschiedliche Cannabisgesetze ausgesprochen. In den frühen 2000er Jahren war Großbritannien langsam, aber mit guten Ansätzen, auf den Weg eine Entkriminalisierung voranzutreiben. Blickt man aber auf die aktuelle rechtliche Situation von Großbritannien, ist davon nicht mehr viel übrig geblieben. Der Besitz von Cannabis wird in GB mit einer Höchststrafe von bis zu fünf Jahren Gefängnis und/oder Bußgelder in unbegrenzter Höhe geahndet. Selbst bei einem Erstbestand nimmt die Polizei das Vergehen und die Daten in den nationalen Polizeicomputer auf, wo sie für immer gespeichert bleiben. Wer also danach erneut mit Cannabis erwischt wird, ist Wiederholungstäter. In Sachen Hanfsamen sind aber auch die Briten mild:
- Alle Cannabissamen, egal ob für Nutzhanf oder THC-reiche Pflanzen, sind in Sachen Kauf und Besitz legal.
- Das Gesetz verbietet nur die Keimung und Zucht aller Cannabissorten ohne eine entsprechende Lizenz. Eine solche Lizenz bekommt man gegen eine Gebühr und die Vorlage seines polizeilichen Führungszeugnisses.
- Achtung: Der Cannabisanbau an sich wird mit Gefängnisstrafen von bis zu 14 Jahren und/oder Bußgelder in unbegrenzter Höhe bestraft.
Polen
Polen ist eines der Länder mit den wohl strengsten Cannabis-Gesetzen. Hier gibt es nicht einmal medizinisches Cannabis. 2014 hat zwar das Verfassungsgericht die damalige Regierung dazu aufgefordert sich mit der Legalisierung von medizinischem Cannabis zu beschäftigen, dies blieb bislang aber ergebnislos. Unter der jetzigen polnischen Regierung kann man statt mit einer mildernden eher mit einer noch schärferen Cannabispolitik rechnen. Auch zukünftig wird in Polen der Besitz, Konsum und Handel mit Cannabis strafrechtliche Konsequenzen haben. Schon vor der jetzigen Regierung wurden bereits Besitzer von nur kleinen Mengen Marihuana zu Gefängnisstrafen verurteilt. Unter der aktuellen politischen Lage sollte man seinen Besuch in Polen besser cannabisfrei gestalten. Je nach mitgeführter Menge ist das Strafmaß wie folgt gestaffelt:
- Der reine Konsum wird nicht als Vergehen betrachtet und toleriert
- Bis zu drei Jahre Freiheitsstrafe stehen dabei jedoch auf den Besitz von Cannabis.
- In Fällen bei denen die Menge "signifikant" ist, können es bis zu zehn Jahre werden
- Handelt es sich um sehr geringe Mengen, so liegt die Höchststrafe bei einem Jahr Gefängnis.
Beim Anbau von Cannabis sind die Gesetzte in Polen recht streng, da zwischen dem Anbau von Cannabis und der Produktion von Oprium oder Kokain nicht unterschieden wird. Für jedes dieser Vergehen drohen bis zu drei Jahre Freiheitsstrafe, wobei es bei größeren Mengen bis zu acht Jahren Gefängnis werden können.